Das ReiseTeam

Reisebedingungen

Anmeldung

Mit ihrer telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Dieses gilt auch für alle in der Anmeldung genannten bzw. aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Zusendung unserer verbindlichen Buchungsbestätigung/Rechnung zustande.

Buchung für Doppelzimmer

Sollte sich für ein gebuchtes ½ Doppelzimmer kein zweiter Reiseteilnehmer melden, bzw. ein gebuchter Teilnehmer im Doppelzimmer zurücktreten, so wird für den/die Verbleibende/n ein Einzelzimmer-Zuschlag berechnet.

Bezahlung

Nach Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises fällig. Den gesetzlich vorgeschrieben Sicherungsschein, der die Ihnen zustehenden Leistungen im Falle einer Zahlungunfähigkeit des Reiseveranstalters absichert, erhalten Sie bereits mit der Buchungsbestätigung/Rechnung. Der restliche Reisepreis ist immer vier Wochen vor Reisebeginn fällig.

Leistungen

Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im Katalog sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung. Änderungen und Nebenabreden müssen von uns schriftlich bestätigt sein. Die Prospektangaben sind für DAS REISETEAM bindend, es sei denn, dass aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären ist, über die der Reisende vor der Buchung selbstverständlich informiert wird.
Kurtaxe, Eintritte, Trinkgelder und Getränke sind im Reisepreis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich als Leistung aufgeführt.

Gepäck

Kostenlose Beförderung von 1 Gepäckstück bis 20 kg und 1 Handgepäckstück bis 5 kg mit den max. Abmessungen 45 × 35 × 20 cm.

Leistungs- und Preisänderungen

Wir können vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise Wechselkursänderungen eingetreten sind. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden – hiervon wird DAS REISETEAM den Reisenden unverzüglich in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluß um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen unverzüglich nach der Erklärung der Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend gemacht werden.

Abweichende Bestimmungen bei Tagestouren

Ihre telefonische Anmeldung zu unserem Tagestouren-Programm wird verbindlich mit unserer schriftlichen Bestätigung und Ihrer Überweisung des Gesamtbetrages. Bei Rücktritt bzw. Nichterscheinen kann der Reisepreis nicht erstattet werden. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist jedoch kostenlos möglich.

Rücktritt

Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt vor Reisebeginn ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung ab Zeitpunkt der Buchungsbestätigung zu zahlen, mind. 15% bzw. 30% :

Stornogebühren bei Busreisen

Rücktritt bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 15 %
bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 %
bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
späterer Rücktritt 75 %

Stornogebühren bei Flugreisen/Kreuzfahrten

Rücktritt bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
späterer Rücktritt 80 %

Abweichende Stornoregelungen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung.

Maßgeblich für die o.g. Fristen ist der Tag, an dem DAS REISETEAM vom Rücktritt informiert wurde. Dies kann vorab mündlich, muss aber sicherheitshalber immer auch schriftlich geschehen.
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende haftet gemeinsam mit dem neuen Vertragspartner für den Reisepreis und eventuell entstehende Mehrkosten.

Umbuchungen/Namensänderungen

Für Umbuchungen bezüglich Zimmerkategorie, Reiseziel, Reisetermin und Namensänderungen der Teilnehmer wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,– € berechnet.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden einzelne Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen, so wird sich das REISETEAM bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese freiwillige Leistung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Rücktritt und Kündigung durch das Reiseteam

DAS REISETEAM kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche bleiben im übrigen unberührt.

Wird die übliche Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht, so behält sich das REISETEAM das Recht vor, diese Reise abzusagen. Hiervon werden die Reisenden umgehend informiert; es entstehen den Reisenden in diesem Fall keine Kosten.

Kündigung infolge höherer Gewalt

Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung. Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach §651g des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte; die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

Gewährleistung

A. Abhilfe

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäss, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels, bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert.

B. Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.

C. Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet DAS REISETEAM innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag aus Gründen der Beweissicherung schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem REISETEAM erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem REISETEAM verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Er schuldet dem REISETEAM den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Ihn von Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den das REISETEAM nicht zu vertreten hat.

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das Reiseteam für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Das REISETEAM haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich DAS REISETEAM gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 75.000 € je Kunde und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.000 €. Liegt der Reisepreis über 1.500 €, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Beachten Sie hierzu die Punkte „Gewährleistung“ und „Rücktritt und Kündigung durch DAS REISETEAM“. Wichtig ist, dass mögliche Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis gegeben werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem REISETEAM geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Das REISETEAM wird deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wenn der Reisende das REISETEAM mit der Visa-Besorgung beauftragt hat, haftet dieses nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass DAS REISETEAM die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für diese Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind, so kann der Reisende nicht kostenlos zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Hier gelten dann die genannten Storno- und Rücktrittsbedingungen.

Für alle unsere Auslandsreisen benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Lediglich für die Reisen nach Kuba, Dubai/Oman und die Kreuzfahrten benötigen Sie einen Reisepass, der auch noch 6 Monate nach Reiseende gültig sein muss.

Flugreisen

DAS REISETEAM als Vermittler der Flugleistung (immer Economy) übernimmt für die Einhaltung von Flugzeiten und -routen keine Gewähr. Angaben hierzu können seitens der Fluggesellschaften jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Jede dem Veranstalter gemeldete Änderung wird unverzüglich an die Reisenden weitergeleitet.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Moers.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Resievertrages zur Folge.

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG enthalten. Versicherungsschutz besteht bei Rücktritt von der Reise (Stornierung). Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Versicherungsausweis (Versicherungsschein), dem Sie die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten entnehmen können. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, die Reise unverzüglich zu stornieren und den Schaden der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG, Leistungsabteilung Vogelweidestr. 5, 81677 München zu melden.

Die im Katalog genannten Preise gelten nur für Reisende, die als Privatperson reisen. Soweit Unternehmer Reiseleistungen für ihr Unternehmen beanspruchen wollen, gelten die Katalogpreise nicht. Die dafür gültigen Reisepreise werden auf Anfrage individuell ermittelt, da sie umsatzsteuerlich anders behandelt werden. Sie gelten mit den Werten, die von uns schriftlich dem Unternehmen bestätigt werden.